Über uns
          

Auf dem Übersetzungsmarkt sind wir seit dem Jahre 1997 tätig. Seit 1999 arbeiten wir auch als beeidigte Übersetzer und Dolmetscher. Zu den Hauptmerkmalen unserer Arbeit gehört Professionalität, Schnelligkeit, Erfahrungen und die Fähigkeit, unseren Klienten eine verlässliche Beratung von hoher Qualität anzubieten. Darüber hinaus besteht unser größter Vorteil darin, dass wir die Übersetzungen persönlich anfertigen und dadurch für ihre Qualität haften, in beeinträchtigem Maß die für ihre Anfertigung notwendige Zeit verkürzen und ihren Preis wesentlich herabsetzen.

Heutzutage fertigen wir Übersetzungen aus folgenden und in folgende Sprachen an:

• Deutsch  • Englisch  •  Kroatisch  • Niederländisch  • Russisch  • Serbisch  • Tschechisch

Wir vermitteln zugleich beglaubigte Übersetzungen aus allen und in alle anderen Sprachen und bieten komplexe begleitende Dienstleistungen gebunden an Übersetzungen an (z. B.: notarielle Beglaubigung der Echtheit von Ablichtungen der zu übersetzenden Urkunden, Kopierdienstleistungen, Übermittlung der angefertigten Übersetzung an die vom Klienten angeführte Anschrift – auch ins Ausland usw.)

Preise
          

Die Messeinheit ist 1 normierte Seite, die aus 1800 Zeichen oder aus 60 Zeichen in 30 Zeilen besteht. Die Belohnung für die vom beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung wird vom Gesetz Nr. 382/2004 der Gesetzessammlung über Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer und über Änderung und Ergänzung mancher Gesetze und seinen Durchführungskundmachungen in geltender Fassung geregelt.
 
Um Ihnen einen verbindlichen Kostenvoranschlag geben zu können, müssen wir Folgendes wissen:

  • ob es sich um eine Übersetzung aus dem Slowakischen (unserer Muttersprache) in eine Fremdsprache oder aus einer Fremdsprache ins Slowakische oder zwischen zwei Fremdsprachen (und welchen) handelt
  • wann die Übersetzung fertig sein soll
  • Umfang des zu übersetzenden Textes (der Umfang lässt sich durch die Einsichtnahme der Urkunde feststellen; im Falle, dass Sie unser Büro persönlich nicht besuchen können, kann der Umfang anhand der gescannten und per E-Mail geschickten Ablichtung abgeschätzt werden)
  • Ihre anderen Forderungen und Spezifikationen

Würden Sie gerne einen Kostenvoranschlag bekommen? Schicken Sie uns eine E-Mail.

Fragen und Artworten
          

Wie kann der Text zur Übersetzung zugestellt werden?

Der zu übersetzende Text kann per E-Mail geschickt werden und im Falle, dass mit der Übersetzung eine mit dem Zeichen der Echtheit versehene Urkunde zusammengenäht werden soll, ist die Urkunde per Post zu schicken oder persönlich zuzustellen.

Ist es notwendig, die Echtheit der zu übersetzenden Urkunde beglaubigen zu lassen?
Für Zwecke der beglaubigten Übersetzung selbst muss die Echtheit der Urkunde nicht beglaubigt werden. Der Empfänger kann aber die Echtheit der übersetzten Urkunde bezweifeln und aus diesem Grunde wird die Beglaubigung der zu übersetzenden Urkunde empfohlen. Am besten ist es genau zu wissen, ob die Beglaubigung vom Empfänger gefordert wird oder nicht.

Wann ist die Legalisierung der Urkunde notwendig?
Da es sich um eine sehr komplexe und spezifische Problematik handelt, wird die Beratung fallspezifisch angeboten.

Kontakt
          


Mgr. Silvia Berecká und PhDr. Radoslav Berecký
Hlavná 68 (gegenüber der Konditorei Aida neben der Buchhandlung Panta Rhei)
040 01 Košice
Slowakei

an Arbeitstagen von 9.00 bis 16.00
Telefon: +421 55 622 52 89
Handy: +421 904 331 439
e-mail: info@berecky.sk
www.berecky.sk